Seit dem 01.01.2020 besteht nun die Möglichkeit – über eine Ausbildung ohne Prüfung die Berechtigung zu erlangen – Motorräder der Klasse A1 (jedoch nur im Inland) zu fahren.
Wer mind. 25 Jahre alt ist und seit mind. 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B bzw. 3 ist, kann jetzt nach einer Schulung die Schlüsselzahl 196 für die Klasse B bekommen.
Der Bewerber benötigt mindestens 4 Doppelstunden à 90 Minuten theoretischen Unterricht und mindestens 5 Doppelstunden à 90 Minuten praktischen Unterricht. Bei der praktischen Ausbildung sollen sowohl die bei der Fahrausbildung vorgeschriebenen Grundfahraufgaben der Klasse A1 als auch Überlandstrecken und Autobahnabschnitte befahren werden. Die Ausbildung endet ohne Prüfung.
Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Fahrerschulung inkl. Passfoto muss bei der zuständigen Behörde eingereicht und die Eintragung der Schlüsselzahl 196 beantragt werden. Man erhält somit die Berechtigung Krafträder der Klasse A1 bis zu 125 ccm Hubraum und max. 11 KW Leistung (15 PS) zu fahren. Es ist hier kein Stufenaufstieg zur Klasse A2 möglich.
Unsere Ausbildung findet auf einem Roller Yamaha NMAX oder einer KTM Duke 125 statt.